ANLAGENORDNUNG

1. Mit dem Betreten der Reitanlage sind Regeln zu beachten, die für die Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Werterhalt notwendig sind. Jeder ist aufgefordert darauf zu achten, dass diese Regeln auch von Anderen eingehalten werden.

2. Zur Anlage vom Club der Pferdefreunde Goch gehören beide Reithallen, die Sattelhalle und alle weiteren Räume einschließlich der Stallungen, der Reitplatz sowie alle Nebenflächen wie Wege, Parkplätze und Wiesen.

3. Hunde sind auf der gesamten Anlage an der Leine zu führen.

4. Unbefugten ist das Betreten des Stallbereiches nicht gestattet.

5. Das Rauchen in den Stallungen ist verboten.

6. Treten im Stall ansteckende Krankheiten auf, so ist der Verein als Vermieter an die Boxengemeinschaft berechtigt, nach Anhören von zwei Tierärzten alle zum Schutz der Pferde erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Widersetzen sich Pferdebesitzer diesen Maßnahmen, so kann der Verein die sofortige Entfernung ihrer Pferde verlangen.

7. Auf der Reitanlage dürfen sich nur Pferde aufhalten, für die eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht und für die ein Impfschutz entsprechend der Vorschriften für Turnierpferde vorhanden ist.

8. Der Verein haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Pferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Einstaller oder Besucher entstehen, soweit der Verein nicht gegen solche Schäden versichert ist oder soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Hilfspersonen beruhen.

9. Die Nutzung der Reitanlage setzt eine Vereinsmitgliedschaft und die Zahlung der Anlagennutzung bzw. der Voltigier-Umlage voraus.

10. Die Hallenbelegung ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Belegungsplan. Veranstaltungen, Lehrgänge oder Arbeitseinsätze können es erforderlich machen, dass die Reitanlage durch den Vorstand gesperrt oder die Nutzung eingeschränkt wird. Aktuelle Informationen werden über die Homepage www.pferdefreunde-goch.de mitgeteilt.

11. Unterricht darf nur von vom Vorstand bestellten Ausbildern erteilt werden.

12. Zum Longieren stehen die kleine Halle und der Logierzirkel auf dem Sandplatz an der Niers zur Verfügung. Falls sich Reiter in der Bahn befinden, darf nur mit deren Einverständnis longiert werden. In der großen Halle und auf dem Reitplatz ist das Longieren untersagt.

13. Das Freilaufenlassen von Pferden ist in beiden Hallen nicht gestattet.                             

14. Grundsätzlich gilt beim Reitbetrieb Rücksichtnahme. Allgemeine Regeln sind: Betreten und Verlassen der Halle sind durch „Tür frei“ anzukündigen. Wenn mehr als ein Reiter in der Bahn ist, sind Halten und Schritt auf dem Hufschlag zu vermeiden. Der Hufschlag ist für Trab- und Galoppreiten freizumachen. Beim Reiten auf verschiedenen Händen ist rechts auszuweichen. Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel- und Wechsellinie.

Springen ist nur nach Anordnung des Reitlehrers oder mit Einverständnis der anwesenden Reiter zulässig.

15. Die Benutzung der Trainingshindernisse und -geräte steht allen Reitern und Voltigierern frei. Sie sind nach Benutzung an ihren Platz im Parcoursraum zurückzustellen. Wenn der Parcours stehen bleibt, sind die Stangen auf die vorgefundenen Höhen zu bringen. Heruntergefallene Stangen sind aufzuheben.

16. Beim Reiten auf der Anlage ist das Tragen eines bruch- und splittersicheren Reithelmes Pflicht.

17. Das Entsorgen von Müll und das Beseitigen des Pferdemistes sind notwendige Pflichten für Jeden. Dies gilt für alle Bereiche, insbesondere für die Reithallen, den Reitplatz, die Sattelhalle, die Wege und Parkflächen.

18. Wer trotz Verwarnung gegen die Anlagenordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.

 

 

Der Vorstand

Stand: 17. Februar 2011

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