Update Zugang Anlage + Trainingsspringen

Die Coronaschutzverordnung vom 13. Januar 2022 sieht Ausnahmen von der Testpflicht für geboosterte und genesene Personen vor. Dies gilt nun selbstverständlich auch ab sofort für das Betreten unserer Anlage. Entsprechende Belege sind mitzuführen.

Dies gilt natürlich auch für den Zutritt zum Trainingsspringen am kommenden Wochenende.

Von der Möglichkeit begleitete Selbsttest anzubieten sehen wir hingegen ab. Demnach benötigen alle nicht geboosterten oder genesenen Personen nach wie vor einen Schnelltest (24 Stunden Gültigkeit) oder PCR-Test (48 Stunden Gültigkeit).

Alle weiteren derzeitigen Bestimmungen bleiben bestehen.