An alle Anlagennutzer und Begleitpersonen:
seit dem 24. November 2021 gilt durch die neue NRW-Coronaschutzverordnung im Kultur- und Freizeitbereich die *2G- Regelung*. Sie betrifft unsere Reitanlage im Innen- und Außenbereich.
Das Betreten unserer Reitanlage ist nur für Personen erlaubt, die eine vollständige Impfung oder Genesung nachweisen können. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ausgenommen sind auch Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können. Diese Personen müssen entweder einen negativen Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden oder einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, nachweisen.
Wir müssen die Einhaltung der *2G-Vorgabe* kontrollieren. Bitte unterstützt uns dabei, die Kontrolle zu vereinfachen. Deshalb bitten wir die Anlagennutzer und regelmäßigen Begleiter (Eltern, Fahrer…), Kopien der entsprechenden Nachweise (Impfnachweis/Genesenennachweis) an folgende E-Mail Adresse zu schicken: *info(at)pferdefreunde-goch.de*. Selbstverständlich werden eure Daten vertraulich behandelt und nur zum Zweck der Kontrolle und Nachweisbarkeit verwendet.
Es ist notwendig, dass die Nachweise einschließlich des Personalausweises beim Betreten der Anlage mitgeführt werden. Die Ausbilder und Vorstandsmitglieder sind berechtigt, Kontrollen durchzuführen. Außerdem sind jederzeit Kontrollen durch das Ordnungsamt möglich.
Wir hoffen sehr auf Euer Verständnis und bitten zum Wohle aller um die strikte Einhaltung der oben genannten Vorgaben. Bleibt gesund!
Club der Pferdefreunde Goch e. V.
Der Vorstand